Donnerstag, 9. Dezember 2010

De Maizière trifft Imame zum "Dialog" und bestimmt

auch gleich wo die Reise hingeht, Zitat:

"Für „Islamfeindlichkeit“ gäbe es in der deutschen Gesellschaft keinen Platz".

Mit diesem Begriff und dessen Umdeutung , kündigt de Maizière deutlich auch eine juristische Vorgehensweise an.
Eine Kritik an der Ideologie Islam soll zukünftig strafrechtlich verboten werden.
In Anlehnung an den Straftatbestand "Fremdenfeindlichkeit"unter § 130 StGB, folgt mit Sicherheit eine Novelle zur Gesetzesänderung, bzw. einer eigenen Vorlage.
Es ist einmal wieder soweit für einen weiteren Maulkorb der indigenen Deutschen


Z.B. die Kritik an diesen Koranversen stehen künftig unter Strafe:
z.B. Sure 5,33: "Der gerechte Lohn derer, welche sich Allah und seinem Gesandten widersetzen, ist es, dass sie getötet oder gekreuzigt werden oder dass ihnen Hände und Füße abgeschlagen werden"
oder Sure 98,6 "Die Ungläubigen unter den Leuten des Buches (Juden und Christen) sind von allen Wesen die Abscheulichsten".



Wie steht es denn nun um den Begriff "Islamkritikfeindlichkeit" ?